Erstellung Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und bestimmte Personenhandelsgesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) sind gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. Die rechtlichen Grundlagen dafür liefern das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie je nach Rechtsform das GmbHG oder AktG. Als Gegenleistung für die Haftungsbeschränkung müssen diese Unternehmen ihren Jahresabschluss zudem beim Unternehmensregister veröffentlichen bzw. die Bilanz hinterlegen.
Für die Anteilseigner hingegen sollte der Jahresabschluss möglichst detailliert sein, damit sie die größtmöglichen Informationen daraus ziehen können. Nach außen empfiehlt sich dagegen eine komprimierte Darstellung, um den Informationsgehalt für Dritte zu begrenzen. Je nach Unternehmensgröße bestehen dabei gesetzliche Erleichterungen, die sowohl bei der Aufstellung als auch bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses genutzt werden können.
Als Wirtschaftsprüfer unterstützen wir unsere Mandanten dabei, diesen Anforderungen sicher und effizient gerecht zu werden. Wir erstellen den Jahres- oder Konzernabschluss auf Basis der vorliegenden Buchführung und beraten dabei, welche Darstellungsform und welche gesetzlichen Erleichterungen im konkreten Fall sinnvoll sind.
Leistungsumfang
Bilanzielle Beratung bei komplexen Geschäftsvorfällen
Unterstützung bei der Umsetzung von HGB- und IFRS-Anforderungen
Begleitung bei der Umstellung von Rechnungslegungsstandards
Klärung und Abbildung bilanzrechtlicher Fragestellungen
Aufbau und Weiterentwicklung von internen Kontrollsystemen (IKS)
Analyse und Optimierung von Prozessen und Kontrollstrukturen
Identifikation und Reduktion von Risiken und Fehlerquellen
Aufbau und Weiterentwicklung der Internen Revision, Revisionsprozessen und -strukturen
Branchenfokus
Besondere Erfahrung besteht in der Prüfung von Industrie- und Softwareunternehmen sowie von Venture-Capital- und Private-Equity-Strukturen.

