Erstellung von Jahresabschlüssen
und Konzernabschlüssen
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und bestimmte Personenhandelsgesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) sind gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. Die rechtlichen Grundlagen dafür liefern das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie je nach Rechtsform das GmbHG oder AktG. Als Gegenleistung für die Haftungsbeschränkung müssen diese Unternehmen ihren Jahresabschluss zudem beim Unternehmensregister veröffentlichen bzw. die Bilanz hinterlegen.
Für die Anteilseigner hingegen sollte der Jahresabschluss möglichst detailliert sein, damit sie die größtmöglichen Informationen daraus ziehen können. Nach außen empfiehlt sich dagegen eine komprimierte Darstellung, um den Informationsgehalt für Dritte zu begrenzen. Je nach Unternehmensgröße bestehen dabei gesetzliche Erleichterungen, die sowohl bei der Aufstellung als auch bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses genutzt werden können.
Als Wirtschaftsprüfer unterstützen wir unsere Mandanten dabei, diesen Anforderungen sicher und effizient gerecht zu werden. Wir erstellen den Jahres- oder Konzernabschluss auf Basis der vorliegenden Buchführung und beraten dabei, welche Darstellungsform und welche gesetzlichen Erleichterungen im konkreten Fall sinnvoll sind.
Leistungsumfang
Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilungen
Erstellung von Konzernabschlüssen nach HGB oder IFRS (auch im Zusammenhang mit Fragen der Erstkonsolidierung nach Unternehmenskäufen (PPA))
Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen
(z.B. im Rahmen von Unternehmenskäufen oder -verkäufen)
Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Quoten- und Equity-Konsolidierung bei nicht-vollkonsolidierten Unternehmen
Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernanhangs unter Berücksichtigung der einschlägigen Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) oder internationaler Rechnungslegungsstandards
Branchenfokus
Besondere Erfahrung besteht in der Prüfung von Industrie- und Softwareunternehmen sowie von Venture-Capital- und Private-Equity-Strukturen.

